Der Maklervertrag Basis unserer Zusammenarbeit

Der Maklervertrag bildet die Geschäftsgrundlage und regelt die Pflichten der Firma MAPRA Assekuranzkontor Hamburg GmbH und der Mitarbeiter Ihnen gegenüber.


Der Maklervertrag beinhalt eine Maklervollmacht, mit der wir gegenüber den Versicherungsgesellschaften unsere Legitimation nachweisen, in Ihrem Auftrag handeln zu dürfen. Die Erteilung eines Maklervertrages zum Beginn der Zusammenarbeit ist erforderlich, weil wir nur bei Vorlage des Maklervertrages alle für die Analyse und Beratung erforderlichen Informationen über Ihre bereits bestehenden Versicherungsverträge einholen können.


Zu einer unabhängigen und kompetenten Beratung gehört die überprüfung Ihrer bestehenden Verträge. Denn wir verkaufen keine Produkte, sondern bieten Ihnen Lösungen für Ihren Bedarf. Das kann eben auch bedeuten, dass wir bestehende Versicherungsverträge für Sie nachverhandeln und das Preis-/Leistungsverhältnis verbessern, ohne den Versicherer zu wechseln. Das macht dann Sinn, wenn es zu Ihrem Vorteil ist.


Die Erteilung eines Maklervertrages beinhaltet immer die vollständige Betreuung durch unser Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns über sämtliche bestehenden Verträge informieren. Für nicht durch uns vermittelte und/oder betreute Verträge können wir Ihnen gegenüber keine Haftung übernehmen. Die Zusammenarbeit mit uns hat für Sie den Vorteil, dass eine ganzheitliche Betreuung gewährleistet ist und Doppelversicherungen vermieden werden.


Haben Sie uns einen Maklervertrag erteilt, so können Sie diesen zu jeder Zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder kündigen. Wir möchten Sie nicht durch vertragliche Bindungen, sondern durch unseren Sachverstand und unseren Service überzeugen. Letztlich sind wir nur erfolgreich, wenn Sie zufrieden sind und uns weiterempfehlen. So arbeiten wir bereits seit über 80 Jahren im Auftrage unserer Kunden.


Joachim Frommann
Geschäftsführer